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BGH, 26.08.1980 - 5 StR 404/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Vollendung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BGH, 26.08.1980 - 5 StR 404/80
Denn dazu reicht jede eigennützige den Umsatz fördernde Handlung aus, ohne daß es zur Anbahnung von Geschäften für den Absatz des Betäubungsmittels gekommen sein muß (BGH Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 26.08.1980 - 5 StR 404/80
Sie umfaßt jede den Umsatz fördernde Handlung und damit auch den Erwerb, den Besitz und die Abgabe von Betäubungsmitteln, wenn diese dem beabsichtigten Umsatz dienen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309). - BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Auszug aus BGH, 26.08.1980 - 5 StR 404/80
Sie umfaßt jede den Umsatz fördernde Handlung und damit auch den Erwerb, den Besitz und die Abgabe von Betäubungsmitteln, wenn diese dem beabsichtigten Umsatz dienen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309).
- BGH, 28.04.1981 - 5 StR 162/81
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwirklichung des Tatbestandes des …
In dieser umfassenden Tatform gehen der Erwerb, die Einfuhr und alle übrigen Tätigkeiten als unselbständige Teilstücke auf, wenn sie den beabsichtigten Umsatz fördern sollen (BGHSt 28, 308, 309; BGH Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 2 StR 270/80 - bei Körner NStZ 1981, 16; Beschluß vom 26. August 1980 - 5 StR 404/80 -). - BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81
Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des …
Sie gehen in dieser umfasserden Tatform des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG auf, die jede den Umsatz fördernde eigennützige Handlung und damit auch Erwerb, Besitz und Abgabe von Betäubungsmitteln erfaßt, wenn diese dem beabsichtigten Umsatz dienen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308, 309; BGH, Beschluß vom 26. August 1980 - 5 StR 404/80).